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Barrierefreiheit mit KI: Aufbruch in die freie Welt

Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BfSG) in Kraft, das u. a. die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und mobilen Anwendungen rechtsverbindlich vorschreibt. Das Gesetz zielt darauf ab, digitale Barrieren abzubauen, die Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen die Nutzung digitaler Angebote bisher noch erschweren. Das können beispielsweise Sehschwächen sein, Lähmungen oder auch kognitive Beschränkungen.

Digitale Barrierefreiheit ist indes nicht nur für Menschen mit langfristigen Einschränkungen wichtig; auch kurzfristige oder temporäre Faktoren wie ein gebrochener Arm oder temporäre Sichtprobleme etwa nach einer Augen-OP können die positive Nutzungserfahrung deutlich mindern.

Als ganzheitlicher Digitalisierungspartner haben wir bei Micromata umfassende Erfahrung in der Entwicklung barrierefreier Lösungen und unterstützen Unternehmen dabei, den Anforderungen des BfSG gerecht zu werden und gleichzeitig die User Experience für alle Nutzer zu verbessern. Dabei prüfen und optimieren wir nicht nur Bestandsanwendungen, sondern denken Barrierefreiheit auch in neuen Softwareprojekten von Anfang an mit.

Technische Aspekte der klassischen Barrierefreiheit

Eine der grundlegenden Anforderungen ist die barrierefreie Gestaltung von Benutzeroberflächen. Das bedeutet, dass alle interaktiven Elemente wie Buttons, Links und Formulare so gestaltet sein müssen, dass sie sowohl mit der Maus als auch mit der Tastatur oder anderen Eingabemethoden bedient werden können. Hierbei spielen barrierefreie Gestaltungsvorlagen und Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) eine zentrale Rolle.

Nutzung von ARIA: Die ARIA*-Spezifikation (*Accessible Rich Internet Applications) bietet uns wichtige Werkzeuge, um dynamische Inhalte und Applikationen zugänglich zu machen. Dabei werden spezielle HTML-Attribute verwendet, um Informationen für Screenreader bereitzustellen, was insbesondere bei der Nutzung von JavaScript-basierten Anwendungen wichtig ist.

Tests mit assistiver Technologie: Um sicherzustellen, dass eine Webseite oder App tatsächlich barrierefrei ist, testen wir sie mithilfe verschiedener assistiver Technologien. Dazu gehören Screenreader, Vergrößerungssoftware und alternative Eingabegeräte.

Maurice Pfurr

Softwareentwicklung und Barrierefreiheit

So unterstützt KI die Barrierefreiheit

Künstliche Intelligenz kann uns auch im Bereich Barrierefreiheit die Arbeit deutlich erleichtern, weil sie uns von redundanter Fleißarbeit befreit und dabei hilft, rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Und das so automatisiert, dass wir unsere menschliche Intelligenz für andere wichtige Themen nutzen können – zum Beispiel dafür, das Thema Barrierefreiheit in eine innovative Zukunft weiterzudenken.

Das kann KI in Sachen BfSG schon heute für uns tun:

1. Automatische Inhaltsanpassung:

  • Farbkontrast und Schriftgröße: Diese sind für Menschen mit Sehbehinderungen essenziell. KI kann beides analysieren und im Quellcode so anpassen, dass es den Barrierefreiheitsstandards entspricht.
  • Erkennung von Barrieren: KI kann Webseiten auf Barrieren untersuchen, die für Menschen ohne Einschränkung unsichtbar sind. Und sie mit Verbesserungsvorschlägen unterstützen – etwa bei schlecht zu lesenden Textpassagen oder schwer zu navigierenden Bereichen.

2. Erstellung und Verbesserung von Alternativtexten:

  • Bildbeschreibung: KI kann mithilfe von Computer Vision beschreibende Alternativtexte für Bilder erstellen, die besonders für sehbehinderte und auch blinde Nutzende wichtig ist.
  • Kontinuierliche Verbesserung: KI kann aus Nutzungsfeedback lernen und die Qualität und Relevanz der generierten Alternativtexte ständig und kontinuierlich verbessern.

3. Automatisierte Tests:

  • Zugänglichkeitstests: KI kann Websites automatisiert scannen und testen, um sicherzustellen, dass sie den WCAG entsprechen. Sie kann regelmäßige Reports erstellen und aufzeigen, welche Bereiche verbessert werden müssen.
  • Simulation von Anwendungsfällen: KI kann das Verhalten unterschiedlicher Nutzungsgruppen simulieren (z. B. Nutzende mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen, Leseschwächen etc.) und erkennen, wo Usability-Probleme auftreten.

4. Spracherkennung und -synthese:

  • Sprachsteuerung: KI kann Sprachbefehle erkennen und umsetzen. Das ist für Menschen mit motorischen Einschränkungen elementar, denn es erleichtert ihnen nicht nur die Navigation und Bedienung, sondern ermöglicht sie in vielen Fällen erst.
  • Text-to-Speech: KI kann Texte auf Webseiten vorlesen und so blinden und sehbehinderten Menschen helfen, an die enthaltenen Informationen zu gelangen. Das gibt es in ähnlicher Form zwar schon lange, jedoch kann KI heute auch Zusammenfassungen geben und Fragen beantworten – vorausgesetzt, der Quellcode verhindert das nicht durch Einträge in der robot.txt wie User-agent: GPTBot Disallow: /
  • Gebärdensprache: KI-basierte Avatare können gesprochene Inhalte in Gebärdensprache übersetzen und anzeigen.
  • Automatische Untertitel: KI kann Videos und Audiodateien in Echtzeit untertiteln und somit Barrierefreiheit für gehörlose oder schwerhörige Benutzer herstellen.
  • Einfache Sprache: Warum kompliziert machen, wenn es auch einfach geht? KI hilft, auch komplexere Sachverhalte in leicht verständliche Sprache zu kleiden, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen sie verstehen können.

5. Persönliche Oberflächen und Assistenzen:

  • Adaptives Design: KI kann das Nutzungsverhalten analysieren und angepasste Nutzungsoberflächen erstellen, die auf die persönlichen Bedürfnisse der Nutzenden individuell zugeschnitten sind.
  • Intelligente Assistenten: KI kann persönliche Assistenten bereitstellen, die helfen, Inhalte zu finden, Navigation zu erleichtern und bei der Nutzung der Webanwendung zu unterstützen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!

Das betrifft auch die Barrierefreiheit. Mit unserer Expertise setzen wir nicht nur die rechtlichen Anforderungen zum Thema um, sondern auch Maßstäbe beim Nutzungserlebnis von Webseiten und Apps. Damit Sie mit Ihrem Webangebot nicht nur neue Kundengruppen erreichen, sondern ein ganz neues Level der Kundenbeziehung und Kundenbindung. Wir beraten Sie gern!